CE Kennzeichnung der ESK-Druckgeräte

Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997:

Druckgeräterichtlinie

Nach der, seit dem 29.11.1999 in den EG-Mitgliedsstaaten angewandten Druckgeräte Richtlinie (DRL),dürfen Druckgeräte nur noch mit einer CE-Kennzeichnung innerhalb der EG eingesetzt werden. Für die endgültige Umsetzung der DRL gilt eine Übergangsfrist bis zum 29.05.2002. Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen Druckgeräte ohne CE-Kennzeichnung nicht mehr in den Mitgliedsstaaten der EG zum Einsatz kommen. ESK-Schultze hat in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland/ Berlin-Brandenburgim Januar 2001 begonnen, die Produkte nach der DRL zertifizieren zu lassen. Diese Zertifizierung, auf der Grundlage des deutschen AD-Regelwerks, besteht aus einer umfangreichen Prüfung der konstruktiven Sicherheit, der Fertigungs- und Prüfeinrichtung, sowie des innerbetrieblichen QS-Systems.

Die DRL unterscheidet verschiedene Gefährdungsstufen, in welche die Geräte eingestuft werden. Somit werden mehrere Zertifizierungverfahren für die jeweiligen Geräteklassen durchgeführt. Kategorie und Modul werden in den technischen Daten der einzelnen Geräte aufgeführt.

Sämtliche ab dem Baujahr 2001 hergestellten Geräte entsprechen den CE-Vorschriften.

Die Bezeichnung der ehemaligen TÜV-Geräte lautet nun EG-Baumuster-Geräte. Diese werden mit einer Konformitätserklärung, anstelle der bekannten TÜV-Papiere, geliefert.Darüberhinaus gibt es weitere Konformitätsmodule denen alle übrigen ESK-Geräte entsprechend zugeordnet werden.

Die Konformitätserklärungen sind ab dem Baujahr 2002 den Geräten beigepackt!
Einzelheiten über die Kennzeichnung der jeweiligen Einzelgeräte finden Sie in der Übersicht:

CE Kennzeichnung

GOST Zulassung für Russland

In Zusammenarbeit mit unserem Vertriebspartner Thermocool ist jetzt auch die Zertifizierung der ESK-Geräte für Russland erfolgt. Die entsprechenden Dokumente stehen als PDF-File zur Verfügung:

GOST-Zulassung

Galerie

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